Energieausweis bei Vermietung - Pflichten, Fristen, Bußgelder nach §§ 79–87 GEG

Vermieter müssen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Mieter bei Vertragsabschluss eine Kopie übergeben. In Immobilienanzeigen sind 5 Pflichtangaben aus dem Ausweis erforderlich. Gültigkeit: 10 Jahre. Verstöße kosten bis zu 10.000 € - bei groben Nachrüst-Verstößen sogar bis 50.000 €. Ausnahmen u.a. für denkmalgeschützte Gebäude.

Der Energieausweis ist kein Bürokratie-Symbol, sondern ein durchsetzbares Mieterrecht - und ein Risiko-Tatbestand für Vermieter. Wer ihn vergisst, riskiert nicht nur den Mietinteressenten, sondern auch ein Bußgeldverfahren der Landesbehörde.

Wann der Energieausweis Pflicht ist (§ 80 GEG)

Die Vorlagepflicht greift bei jeder dieser drei Situationen:

Der Eigentümer ist verantwortlich, dass ein gültiger Ausweis vorliegt. Beauftragte Dritte (Makler, Hausverwaltung) haften nicht primär - die Ordnungswidrigkeit trifft den Vermieter.

Vier Pflicht-Stationen - und was an jeder Stelle zählt

StadiumWas zu tun istRechtsgrundlage
Inserat / Immobilienanzeige5 Pflichtangaben aus Energieausweis (Art, Endenergie, Energieträger, Baujahr, Klasse)§ 87 GEG
BesichtigungEnergieausweis unaufgefordert vorlegen (Original oder Kopie)§ 80 Abs. 4 GEG
MietvertragsabschlussKopie unverzüglich übergeben (Papier oder PDF)§ 80 Abs. 4 GEG
Nach 10 JahrenNeuen Energieausweis ausstellen lassen§ 79 Abs. 3 GEG

Pflichtangaben in der Immobilienanzeige (§ 87 GEG)

Sobald ein Energieausweis vorliegt, müssen kommerzielle Anzeigen folgende Angaben enthalten - sie ergeben sich direkt aus dem Energieausweis:

  1. Art des Energieausweises: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
  2. Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch: Wert in kWh/m²·a
  3. Wesentliche Energieträger: z.B. „Erdgas", „Heizöl", „Fernwärme", „Wärmepumpe (Strom)"
  4. Baujahr des Gebäudes laut Ausweis
  5. Energieeffizienzklasse (A+ bis H bei Wohngebäuden - ab Mitte 2027 EU-weit harmonisiert auf A–G)

Fehlt nur eine dieser Angaben, ist die Anzeige nach § 108 GEG bußgeldbewehrt - bis 10.000 €. Immobilienportale prüfen die Vollständigkeit oft im eigenen Interesse, der Vermieter haftet aber unabhängig davon.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Welcher Ausweistyp zulässig ist, hängt vom Gebäude ab:

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
Zulässig wenn≥ 5 Wohneinheiten ODER Bauantrag nach 1.11.1977 mit WSchVO-ErfüllungImmer zulässig - Pflicht in allen anderen Fällen
DatenbasisHeizenergie-Verbrauch der letzten 3 JahreBerechnung anhand Bauteil-Eigenschaften (Wände, Fenster, Dach, Heizung)
AussagekraftSpiegelt Nutzerverhalten (kann verzerren)Spiegelt Gebäudeeigenschaften (objektiver)
Kosten typisch50–100 €300–500 € (Vor-Ort-Begehung)
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre

Bußgelder im Detail (§ 108 GEG)

VerstoßBußgeld bis
Pflichtangaben in Anzeige fehlen oder falsch10.000 €
Energieausweis bei Besichtigung nicht vorgelegt10.000 €
Energieausweis bei Vertragsabschluss nicht übergeben10.000 €
Energieausweis von nicht qualifizierter Person ausgestellt10.000 €
Falscher oder veralteter Ausweistyp (Verbrauch statt Bedarf)10.000 €
Verstoß gegen Nachrüstpflichten (Geschossdecke, Rohrleitungen)50.000 €
Heizungs-Austauschpflicht (§ 72 GEG) ignoriert50.000 €
65-%-EE-Pflicht missachtet (bis Übergangsfrist endet)50.000 €

Wann die Bußgelder NICHT gelten - Ausnahmen § 79 Abs. 4 GEG

Vollständig vom Energieausweis befreit sind:

Außerdem: Bei Selbstnutzung durch den Eigentümer besteht keine Pflicht - erst bei Verkauf oder Vermietung. Härtefälle nach § 102 GEG können auf Antrag bei der Landesbehörde von einzelnen Pflichten befreien, wenn der Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.

Praxisbeispiel: Vermieter inseriert in einem Online-Portal eine Wohnung ohne Energiekennwert. Der Mieter zieht ein, wird später aufmerksam und meldet die fehlende Pflichtangabe der zuständigen Bauaufsicht. Konsequenz: Bußgeldverfahren mit typischer Höhe von 500–2.500 € bei erstmaligem Verstoß, höher bei Vorsatz oder wiederholtem Verstoß. Zusätzlich: Mieter kann Schadensersatz fordern, wenn er nachweist, dass er die Wohnung bei vollständiger Information nicht oder zu anderen Konditionen gemietet hätte.

Praxis-Checkliste für Vermieter

  1. Aktualität prüfen: Ausstellungsdatum + 10 Jahre - abgelaufen? → Neuen Ausweis vor Inserat-Schaltung beauftragen
  2. Richtiger Ausweistyp: Bei < 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 11/1977 ohne Wärmeschutz-Modernisierung → Bedarfsausweis Pflicht
  3. 5 Pflichtangaben in jeder Anzeige: Standard-Textbaustein oder Portal-Pflichtfelder nutzen
  4. Bei Besichtigung: Ausweis sichtbar dabeihaben - Original oder vollständige Kopie/PDF auf Tablet
  5. Bei Vertragsabschluss: Kopie zur Mieterakte und Aushändigung dokumentieren („Energieausweis übergeben am…" als Mietvertrags-Anhang)
  6. Nach Sanierung: Neuen Ausweis erstellen lassen - bessere Klasse = bessere Vermarktung + günstigerer CO₂-Anteil
  7. Denkmalschutz? Bescheid der Denkmalbehörde aufbewahren als Nachweis der Befreiung

Was Mieter prüfen können - und tun, wenn der Ausweis fehlt

Auch nach Vertragsabschluss kann der Mieter den Energieausweis verlangen, wenn er nicht ausgehändigt wurde - die Übergabepflicht gilt unverändert weiter. Wird die Vorlage verweigert, ist der Eskalationspfad:

  1. Schriftliche Anforderung mit Frist (z.B. 7 Tage), Verweis auf § 80 GEG
  2. Bei Verweigerung: Anzeige bei der zuständigen Landesbehörde / Bauaufsichtsbehörde
  3. Mieterverein oder Verbraucherzentrale einschalten

Quellen & weiterführende Links

Gesetzestexte und amtliche Quellen:

Verbraucher- und Fachinformationen:

Stand: 7. Mai 2026. Bußgeldhöhen sind Höchstbeträge nach § 108 GEG; konkrete Bemessung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde nach Schwere und Vorsatz. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Weitere Beiträge zum Thema Nebenkostenabrechnung

Alle Blog-Artikel · Nebenkosten-Guru Software