Vermieter müssen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Mieter bei Vertragsabschluss eine Kopie übergeben. In Immobilienanzeigen sind 5 Pflichtangaben aus dem Ausweis erforderlich. Gültigkeit: 10 Jahre. Verstöße kosten bis zu 10.000 € - bei groben Nachrüst-Verstößen sogar bis 50.000 €. Ausnahmen u.a. für denkmalgeschützte Gebäude.
Der Energieausweis ist kein Bürokratie-Symbol, sondern ein durchsetzbares Mieterrecht - und ein Risiko-Tatbestand für Vermieter. Wer ihn vergisst, riskiert nicht nur den Mietinteressenten, sondern auch ein Bußgeldverfahren der Landesbehörde.
Die Vorlagepflicht greift bei jeder dieser drei Situationen:
Der Eigentümer ist verantwortlich, dass ein gültiger Ausweis vorliegt. Beauftragte Dritte (Makler, Hausverwaltung) haften nicht primär - die Ordnungswidrigkeit trifft den Vermieter.
| Stadium | Was zu tun ist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Inserat / Immobilienanzeige | 5 Pflichtangaben aus Energieausweis (Art, Endenergie, Energieträger, Baujahr, Klasse) | § 87 GEG |
| Besichtigung | Energieausweis unaufgefordert vorlegen (Original oder Kopie) | § 80 Abs. 4 GEG |
| Mietvertragsabschluss | Kopie unverzüglich übergeben (Papier oder PDF) | § 80 Abs. 4 GEG |
| Nach 10 Jahren | Neuen Energieausweis ausstellen lassen | § 79 Abs. 3 GEG |
Sobald ein Energieausweis vorliegt, müssen kommerzielle Anzeigen folgende Angaben enthalten - sie ergeben sich direkt aus dem Energieausweis:
Fehlt nur eine dieser Angaben, ist die Anzeige nach § 108 GEG bußgeldbewehrt - bis 10.000 €. Immobilienportale prüfen die Vollständigkeit oft im eigenen Interesse, der Vermieter haftet aber unabhängig davon.
Welcher Ausweistyp zulässig ist, hängt vom Gebäude ab:
| Kriterium | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Zulässig wenn | ≥ 5 Wohneinheiten ODER Bauantrag nach 1.11.1977 mit WSchVO-Erfüllung | Immer zulässig - Pflicht in allen anderen Fällen |
| Datenbasis | Heizenergie-Verbrauch der letzten 3 Jahre | Berechnung anhand Bauteil-Eigenschaften (Wände, Fenster, Dach, Heizung) |
| Aussagekraft | Spiegelt Nutzerverhalten (kann verzerren) | Spiegelt Gebäudeeigenschaften (objektiver) |
| Kosten typisch | 50–100 € | 300–500 € (Vor-Ort-Begehung) |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Verstoß | Bußgeld bis |
|---|---|
| Pflichtangaben in Anzeige fehlen oder falsch | 10.000 € |
| Energieausweis bei Besichtigung nicht vorgelegt | 10.000 € |
| Energieausweis bei Vertragsabschluss nicht übergeben | 10.000 € |
| Energieausweis von nicht qualifizierter Person ausgestellt | 10.000 € |
| Falscher oder veralteter Ausweistyp (Verbrauch statt Bedarf) | 10.000 € |
| Verstoß gegen Nachrüstpflichten (Geschossdecke, Rohrleitungen) | 50.000 € |
| Heizungs-Austauschpflicht (§ 72 GEG) ignoriert | 50.000 € |
| 65-%-EE-Pflicht missachtet (bis Übergangsfrist endet) | 50.000 € |
Vollständig vom Energieausweis befreit sind:
Außerdem: Bei Selbstnutzung durch den Eigentümer besteht keine Pflicht - erst bei Verkauf oder Vermietung. Härtefälle nach § 102 GEG können auf Antrag bei der Landesbehörde von einzelnen Pflichten befreien, wenn der Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.
Praxisbeispiel: Vermieter inseriert in einem Online-Portal eine Wohnung ohne Energiekennwert. Der Mieter zieht ein, wird später aufmerksam und meldet die fehlende Pflichtangabe der zuständigen Bauaufsicht. Konsequenz: Bußgeldverfahren mit typischer Höhe von 500–2.500 € bei erstmaligem Verstoß, höher bei Vorsatz oder wiederholtem Verstoß. Zusätzlich: Mieter kann Schadensersatz fordern, wenn er nachweist, dass er die Wohnung bei vollständiger Information nicht oder zu anderen Konditionen gemietet hätte.
Auch nach Vertragsabschluss kann der Mieter den Energieausweis verlangen, wenn er nicht ausgehändigt wurde - die Übergabepflicht gilt unverändert weiter. Wird die Vorlage verweigert, ist der Eskalationspfad:
Gesetzestexte und amtliche Quellen:
Verbraucher- und Fachinformationen:
Stand: 7. Mai 2026. Bußgeldhöhen sind Höchstbeträge nach § 108 GEG; konkrete Bemessung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde nach Schwere und Vorsatz. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.