Wartungsprotokoll für Rauchwarnmelder, ohne Zettelwirtschaft.
Legen Sie Ihre Wohnungen und Melder einmal an. Die Seite vergibt kurze Melder-Nummern, rechnet das Austauschjahr aus und druckt daraus ein Protokoll, das Sie bei der Begehung nur noch abhaken. Im nächsten Jahr ändern Sie das Datum und drucken erneut. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail, die Daten bleiben in Ihrem Browser.
1. Bestand anlegen
Pflicht ist nur die Position: Wohnung und Raum. Die Seriennummer steht am Gerät an der Decke, die tippt niemand am Schreibtisch ein. Lassen Sie das Feld leer, dann druckt das Protokoll eine Schreiblinie und Sie tragen die Nummer bei der Begehung ein. Wer sie danach einmal nachträgt, hat sie in jedem Folgejahr vorbefüllt.
Die Nutzungsdauer steuert nur das errechnete Austauschjahr. Voreingestellt sind 10 Jahre, maßgeblich ist die Angabe Ihres Herstellers.
Gleiche Grundrisse: Wohnung anlegen, Melder eintragen, dann Verdoppeln. Im Mehrfamilienhaus spart das den größten Teil der Eingabe.
2. Prüfung und Druck
Der Bestand oben bleibt. Das hier ist der jährliche Teil: Datum, wer geprüft hat, fertig. Das Protokoll enthält je Melder Ankreuzfelder für das Ergebnis, damit Sie es mit dem Stift auf der Leiter ausfüllen können.
„Nächste Prüfung" wird aus dem Prüfdatum plus zwölf Monaten vorgeschlagen und ist überschreibbar.
Im Druckdialog Ihres Browsers „Als PDF sichern" wählen, wenn Sie das Protokoll ablegen statt ausdrucken wollen.
Status „kein Zutritt" gehört ins Protokoll. Ein anlassloses Zutrittsrecht zur Wohnung gibt es nicht (§ 555a BGB). Wer einen erfolglosen Versuch mit Datum dokumentiert, hat später den Nachweis, dass er sich gekümmert hat. Genau dafür ist die Zeile da.
3. Was davon umlagefähig ist
Erfasst wird geräteweise, verteilt wird flächenweise. Das ist kein Widerspruch, sondern die häufigste Rückfrage: „Warum zahle ich anteilig für 27 Melder, ich habe nur vier?" Die Gegenüberstellung unten beantwortet sie mit Zahlen.
Ohne abweichende Vereinbarung gilt die Wohnfläche als Auffangschlüssel (§ 556a Abs. 1 BGB). Eine Verteilung nach Melderanzahl ist sachnäher, muss aber vereinbart sein.
Nicht in diese Rechnung gehören Kauf und Miete der Geräte. Umlagefähig sind die Wartungskosten, nicht die Anschaffung und nicht die Gerätemiete. Tragen Sie hier nur den Wartungsanteil der Rechnung ein, wenn Ihr Dienstleister beides zusammen abrechnet.
4. Der rechtliche Rahmen in vier Zeilen
Kurz, belegt und ohne Interpretationsspielraum. Ausführlich steht das im Beitrag Rauchmelder in der Nebenkostenabrechnung.
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Wartung ist umlagefähigBGH VIII ZR 117/21
Die Kosten der Rauchwarnmelder-Wartung sind sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV. Umlagefähig sind sie nur, wenn die Umlage sonstiger Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist.
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Miete und Kauf nichtBGH VIII ZR 379/20
Miet- und Leasingkosten für die Geräte sind nicht umlagefähig. Sie treten wirtschaftlich an die Stelle der Anschaffung, und die ist Sache des Vermieters.
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Austausch ist ErhaltungBGH VIII ZR 213/21
Der Ersatz abgelaufener Melder ist - anders als der erstmalige Einbau - grundsätzlich keine Modernisierung, wenn damit keine technische Verbesserung verbunden ist. Also keine Mieterhöhung nach § 555b BGB.
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Übertragen entlastet nicht ganz§ 823 BGB
Eine schriftliche Übertragung der Wartung auf den Mieter befreit den Vermieter nicht automatisch. Es bleiben Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten. Ein geführtes Protokoll ist genau der Nachweis dieser Überwachung.
Wo ein Melder hängen muss, steht nicht im Bundesrecht. Der Raumkatalog steht in den 16 Landesbauordnungen und ist nicht einheitlich: Berlin verlangt alle Aufenthaltsräume außer Küchen (§ 48 Abs. 4 BauO Bln), Baden-Württemberg stellt darauf ab, ob dort bestimmungsgemäß geschlafen wird (§ 15 Abs. 9 LBO), Bayern nennt bei den Fluren nur solche, die zu Aufenthaltsräumen führen (Art. 46 Abs. 4 S. 1 BayBO). Die Raumvorschläge auf dieser Seite sind eine Eingabehilfe für Ihren vorhandenen Bestand, keine Aussage darüber, wo ein Melder vorgeschrieben ist.
Und die Kosten landen dann in der Abrechnung
Das Protokoll ist der Nachweis. Die Wartungskosten müssen danach noch in die Nebenkostenabrechnung, auf den richtigen Schlüssel, mit dem Leerstand beim Vermieter und dem Mieterwechsel taggenau. Genau das macht die Software: einmal kaufen, lokal rechnen, kein Abo.
Das Protokoll weiterverwenden
Die Seite speichert Ihren Bestand ausschließlich in diesem Browser. Kein Konto, kein Server, keine Übertragung an uns. Wer den Rechner wechselt, legt den Bestand dort neu an oder druckt das Protokoll vorher als PDF.
Weiterlesen: Rauchmelder umlegen · Garagentor-Wartung · Die 17 Betriebskostenarten · § 556a BGB Umlageschlüssel
Hinweis: Diese Vorlage ist eine Arbeitshilfe und ersetzt im Einzelfall keine Rechtsberatung. Prüfumfang, Prüfintervall und Nutzungsdauer richten sich nach den Angaben Ihres Geräteherstellers und den Regelungen Ihres Bundeslandes.